Ich habe einen defekten bzw. mangelhaften Artikel, den ich reklamieren möchte, aber den Kaufbeleg nicht mehr, was nun?

Geändert am Do, 26 Okt, 2023 um 4:15 NACHMITTAGS

Bitte beachte, dass der Kassenbon bzw. Kaufbeleg Voraussetzung für die Berechnung der Gewährleistungsfrist ist und ohne diesen keine Reklamation anerkannt werden kann. Hast Du das Produkt über unseren Online-Shop gekauft, so teile uns bitte mit, in welchem Zeitraum dieser gekauft wurde, dann können wir die Rechnung für Dich heraussuchen. Sollte der Kauf über eine unserer Filialen getätigt worden sein und kein Kassenbon vorhanden sein, können wir leider keine Reklamation entgegennehmen.

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